Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.2024

Die nachfolgenden allgemeinen Überlassungsbedingungen gelten für sämtliche Überlassungsverträge,
welche die B19 Automobile GbR mit Awid Rastani und Alexej Yuz, im Folgenden B19 Rental genannt,
mit ihren jeweiligen Kunden abschließt.
Vertragspartner: B19 Automobile GbR mit Awid Rastani und Alexej Yuz,
Deubacher Straße 4, 97922 Lauda-Königshofen.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. B19 Rental überlässt dem Kunden ein Kraftfahrzeug der vertraglich vereinbarten Kategorie samt dem im Übergabeprotokoll genannten Zubehör.
  2. Die Überlassung erfolgt zur Nutzung im Straßenverkehr. Für folgende Nutzungen ist eine vorherige schriftliche Genehmigung von B19 Rental erforderlich:
    • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests, Nutzung auf Rennstrecken
    • Fahrsicherheitstrainings
    • Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
    • Gewerbliche Personenbeförderung
    • Entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Übergabe- und Rückgabezeitpunkte werden im Mietvertrag festgelegt.
  2. Kündigungs- und Stornierungsbedingungen richten sich nach den Anmietinformationen.
  3. Fristlose Kündigung durch B19 Rental ist möglich, wenn:
    • dem Kunden vertragswidrige Nutzungen gemäß diesen Bedingungen nachgewiesen werden,
    • eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt, oder
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden.

§ 3 Abholung und Rückgabe

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt Übergabe und Rückgabe am gebuchten Ort. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) findet keine Anwendung.
  2. Die Rückgabe kann auch ohne persönliche Abnahme erfolgen:
    • Fahrzeug auf einem B19 Rental Parkplatz abstellen
    • Rückgabeprotokoll ausfüllen
    • Schlüssel in den Briefkasten einwerfen oder am Empfang abgeben

    Hinweis: Das entbindet nicht von möglichen Nachforderungen oder Schadenersatzansprüchen.

  3. Bei Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort:
    • 0,85 € / km zzgl. MwSt. ab nächstem B19 Rental Standort
    • mindestens 98 € Servicepauschale zzgl. MwSt.
  4. Bei verspäteter Rückgabe ohne Zustimmung:
    • ab 1 Stunde Verspätung: ein weiterer „Full Day“ Mietpreis + 35 € netto Verspätungsentgelt/Tag
  5. Bei Übergabe wird ein Protokoll mit allen sichtbaren Mängeln erstellt. Der Kunde bestätigt mit Unterschrift den Zustand.
  6. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben. Es gilt:
    • Rauchen im Fahrzeug ist verboten
    • Tiere nur mit ausdrücklicher Genehmigung
    • Starke Verschmutzung: Reinigungsgebühr 69 € zzgl. MwSt.
    • Extremverschmutzung (z.B. Tierhaare, Rauchgeruch): bis zu 750 € zzgl. MwSt.

    Ein Nachweis über geringeren Aufwand ist möglich.